Allgemeine Geschäftsbedingungen von GomeraFeeling
Vorab sei erwähnt: Geschäftsbedingungen sind erforderlich, damit es für Kunden und Vermittler Rechtssicherheit gibt.
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist seit über 15 Jahren die Motivation all unseres Handelns. Wir versuchen immer eine für den Besitzer und dem Kunden zufriedenstellende Lösung zu finden, falls es zu Diskrepanzen kommen sollte.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GomeraFeeling (in Folge AGB genannt) gelten für die Vermittlung von Ferienunterkünften (Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Fincas, Apartments, Studios und Casa Rurales), Mietwagen, Touren und Transferleistungen durch:
Gerlinde Schäfer / GomeraFeeling
www.GomeraFeeling.com
I-0002353.1
Carretera General 275/4
38820 Hermigua
La Gomera (S.C. de Tenerife)
Spanien
im Folgenden »GomeraFeeling« genannt.
Anderslautende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von GomeraFeeling um gültig zu sein.
Mit verbindlichem Buchungsabschluss gelten diese AGB automatisch als vom Gast akzeptiert!
Allgemeines
GomeraFeeling ist kein Reiseveranstalter, sondern sieht seine Aufgabe darin, individuelle Ferienunterkünfte auf La Gomera zur Miete zu vermitteln. Dabei profitieren unsere Kunden von den persönlichen Kenntnissen der Objekte und den guten, persönlichen Kontakten zu den Eigentümern der Immobilien.
Für alle bei GomeraFeeling angebotenen Ferienunterkünfte (Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Apartments und Casas Rurales) gelten folgende Bedingungen:
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Die Preise sind in der Regel für eine Belegung mit 2 Personen und pro Nacht angegeben. Was jede weitere Person kostet, entnehmen Sie bitte der Beschreibung des jeweiligen Objektes auf unserer Homepage.
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In vielen Unterkünften beträgt die Mindestmietzeit eine Woche, aber kürzere Zeiträume und besonders lange Zeiträume bieten wir Ihnen auf Anfrage ebenfalls gerne an.
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In den Hotels und Pensionen können die Zimmer auf Anfrage und nach Verfügbarkeit auch für einzelne Nächte gebucht werden.
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Bettwäsche finden Sie für den wöchentlichen Wechsel in jedem Objekt, auch Hand-, Badetücher und Geschirrtücher sind ausreichend vorhanden und/oder werden bei Bedarf gewechselt. Hand- und Badetücher dürfen nicht mit zum Strand genommen werden, d. h. Strandbadetücher müssen selbst mitgebracht werden.
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Verbrauchsmaterialien, wie Reinigungsmittel, Seife und Toilettenpapier werden oft nicht gestellt. Die größeren Supermärkte haben Mo-Sa von ca. 9 Uhr bis 21 Uhr geöffnet, einige sogar sonntags.
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Die meisten Objekte stehen am Anreisetag ab 15 Uhr bereit. Am Tage der Abreise ist die Wohnung bzw. das Haus bis 11 Uhr zu räumen. Auf Anfrage können ggfls. auch andere An- und Abreisezeiten vereinbart werden.
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Maßgeblich sind die (ggf. im Einzelfall abweichenden) Informationen für Ihre Ferienunterkunft, die wir Ihnen bei Reservierung zusenden.
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Vertrag
Der Vertrag kommt zwischen den jeweiligen Eigentümern bzw. der Hausverwaltung, dem Autoverleiher, dem Tourenanbieter und dem Kunden zustande. »GomeraFeeling« tritt lediglich als Vermittler, nicht jedoch als Vertragspartei auf.
Bezahlung
Die Miete für die Unterkunft wird bei Reservierung und Buchungsabschluss mit maximal 50% angezahlt. Die Anzahlung beträgt (je nach Eigentümer) 20 – 50% des Gesamtpreises, darüber hinaus wird eine Buchungsgebühr von 20,-- Euro erhoben. Die restliche Miete muss bei den meisten bis spätestens 4 Wochen vor Anreise per Überweisung oder mit Karte bezahlt werden. Die Kontonummer wird den Gästen in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Bei Kreditkartenzahlung benötigen wir die Kartennummer und das Gültigkeitsdatum der Karte.
Für eine Banküberweisung bzw. Zahlung per Kreditkarte stellt GomeraFeeling das eigene Konto zur Verfügung. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten (z.B. bei Überweisungen aus der Schweiz und anderen NICHT-EU-Ländern) werden nicht übernommen. Die Überweisung muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen. Als Verwendungszweck sind Ihr Name, Monat und Jahr, Name der gebuchten Unterkunft anzugeben, um die Zuordnung der Zahlung zu ermöglichen. Der Eingang der Zahlung wird bestätigt und damit ist die Reservierung der Unterkunft garantiert.
Stornierung/Rücktritts- und Umbuchungsvereinbarungen
Den Vertrag können Sie als Kunde jederzeit schriftlich stornieren. Entscheidend für die Berechnung der damit verbundenen Rücktrittskosten ist das Datum des Posteinganges oder der Mail bei GomeraFeeling.
Für einige unserer Ferienobjekte gelten gesonderte Stornierungs-/Rücktritts- und Umbuchungs-Vereinbarungen, welche wir Ihnen bei der Angebotserstellung schriftlich mitteilen.
Folgende Rücktrittsgebühren werden im Falle einer Stornierung erhoben:
• Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
• Rücktritt von 89 bis 60 Tage vor Mietbeginn: 35 % des Mietpreises
• Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
• Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises
• Rücktritt von 14 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
• Rücktritt ab 6 Tage bis zum Anreisetag oder Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Bei einer Stornierung oder Umbuchung aufgrund von staatlichen Reisebeschränkungen, wie beispielsweise im Falle von COVID-19, gilt folgendes:
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Corona bedingte Stornierungen werden (fast) kostenfrei anerkannt, wenn die Stornierung auf Grund von staatlich verordnetem Reiseverbot erforderlich ist!
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Ein Reiseverbot besteht, wenn Sie aus dem Heimat- oder Urlaubsland nicht aus- oder nicht einreisen können.
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In diesem Fall berechnen wir lediglich 35,--€ Servicegebühr für die Abwicklung der Buchung und Stornierung.
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Der Rest, der zu diesem Zeitpunkt bereits geleisteten Zahlung, kann auf Wunsch als Gutschrift gut geschrieben (Gültigkeit 2 Jahre) oder erstattet werden.
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Eine Reisewarnung, wie sie bereits seit Monaten besteht, mit den dazu gehörigen Auflagen wie Testpflicht und Quarantänepflicht, ist kein Reiseverbot.
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In diesem Fall gelten die üblichen Stornierungsbedingungen von GomeraFeeling, siehe oben.
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Wir empfehlen Ihnen unbedingt auch eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen!
GomeraFeeling kann im Falle einer Stornierung wegen COVID-19 jederzeit einen Nachweis über die Stornierung/Umbuchung des gebuchten Fluges oder anderer Transportmittel verlangen.
Der Mieter kann, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, einen oder mehrere Ersatzteilnehmer benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintreten.
Für jedwede Stornierung, Umbuchung oder Vertragsänderung fallen zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von 35,-- Euro an.
Sollte der Mieter die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen (wegen Krankheit, Verspätung bei der Ankunft u.ä.), aus Gründen, die nicht vom Eigentümer bzw. Vermieter zu vertreten sind, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktritt- und/oder Reiseabbruchversicherung!
Haftung
Die Darstellung der zu mietenden Feriendomizile auf der Webseite www.GomeraFeeling.com / www.GomeraFeeling.de wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters erstellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass GomeraFeeling als vermittelnde Agentur keine Haftung für Änderungen, die vor Ort vorgenommen wurden und von denen GomeraFeeling nicht in Kenntnis gesetzt wurde, übernehmen kann.
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Auch haftet GomeraFeeling nicht für vorübergehende Störungen in der Energie- und Wasserversorgung, ebenso wenig wie für Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten. Die Bereitstellung der Energie- und Wasserversorgung sowie die Funktionsbereitschaft von evtl. Heizung, Pool, Klimaanlage u. ä. obliegen dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter des Objekts. Bei Einschränkungen wie beispielsweise Lärmbelästigung durch Bauarbeiten u. ä. ist der Eigentümer, Vermieter oder Verwalter anzusprechen, wobei GomeraFeeling gerne dabei unterstützt und vermittelt, wenn es darum geht, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen und/oder ggf. auch eine Alternative anzubieten
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Die Haftung aus dem Mietvertrag für Sachschäden, ist auf die Höhe des Mietpreises insgesamt beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Nutzung der/des Ferienwohnung/-hauses einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt immer und ausschließlich auf eigene Verantwortung der Mieter.
Für Personen- und andere Schäden, die durch Unfälle im gemieteten Ferienobjekt oder auf dem dazu gehörigen Grundstück auf Kundenseite entstehen, ist GomeraFeeling zu keiner Zeit haftbar zu machen. Die Aufsichtspflicht über mitreisende Kinder obliegt allein den Mietern, insbesondere im Hinblick auf unterschiedliche Swimmingpool-Tiefen und teils unwägbares Gelände einzelner Grundstücke. Die Mieter sind für ihre Sach- und Wertgegenstände, sowie ihr Bargeld selbst verantwortlich. Weder GomeraFeeling noch die Eigentümer, Vermieter oder Verwalter haften bei Beschädigung oder Verlust.
Verpflichtung des Mieters
Die Vertragsbedingungen sind von allen Beteiligten einzuhalten und Änderungen zur Anzahl der Personen, Haustiere usw. sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sollten Leistungsstörungen eintreten, so ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, alles zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
So sind Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten dem Eigentümer, Vermieter vor Ort oder GomeraFeeling zu melden, sonst können eventuelle Rückerstattungsansprüche nicht berücksichtigt werden.
Der Eigentümer, Vermieter oder Verwalter muss immer die Möglichkeit zur Behebung der Mängel in einer angemessenen Frist haben.
Mieter, die die Meldepflicht nicht berücksichtigen und die Unterkunft ohne ausdrückliche Einwilligung von GomeraFeeling verlassen, verlieren jeglichen Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises.
Das gemietete Ferienobjekt ist Besen- und Schrankrein zu hinterlassen. Die Mieter haben das Objekte und das Inventar pfleglich zu behandeln und haften persönlich für von ihnen verursachte Schäden. Verschmutzen die Mieter das Objekt übermäßig, so ist der Leistungsträger berechtigt zusätzlich anfallende Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alle Schadensersatzansprüche des Mieters sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu richten. GomeraFeeling steht Ihnen hier gegebenenfalls als Ver-/Übermittler zur Verfügung. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters des gebuchten Feriendomizils.